Datenschutz bei Insolvenzen

Datenschutz bei Insolvenzen oder
bei Löschung von Unternehmen


Der interne Datenschutzbeauftragter geht - doch wir bleiben... und sorgen auch für die komplette Zeit der Abwicklung und darüber hinaus für datenschutzkonforme Datenhaltung und Erteilung von Auskünften.

Beratung zum Datenschutz bei aufbewahrungspflichtigen Dokumenten und Unterlagen

Wie gehen Sie um mit den personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen, wenn kaum noch jemand da ist? Sind Sie als Isolvenzverwalter oder Liquidator gewappnet? Welche Pflichten haben Sie? - Meist Fragen über Fragen - wir helfen Ihnen.

Löschkonzept personenbezogener Daten versus Aufbewahrungspflichten

Was muss wann wie gelöscht werden? Welche Aufbewahrungsfristen aus dem Handels-, Steuer- oder Arbeitsrecht stehen der Löschpflicht aus dem Datenschutz wie entgegen?  Ein wahrer Dschungel, den wir gerne für Sie lichten.

Datenschutzbezogene Überwachung, Begleitung  und Durchführung von datenschutzrechtlichen Maßnahmen

Alles bereits geklärt und aufgeräumt? Dann begleiten und überwachen wir die sorgsam geordneten und mit Löschfristen versehenen Daten. Und löschen für Sie die richtigen Daten zum richtigen Zeitpunkt - und bewahren das, was bewahrt werden muss. Bis zum Ende aller Aufbewahrungsfristen.

Alle wichtigen Serviceleistungen
aus einer Hand.

Mit unserem Beratungs- und Unterstützungsangebot erfüllen wir unterschiedlichste Anforderungen.
Doch vor jeder Leistung kommt die Bedarfserhebung, die wir bereits mit Ihnen gemeinsam durchführen. Je nach Situation, Lage und Zeitpunkt sind die verschiedensten Themen zu beachten.
Fordern Sie gern ein erstes unverbindliches und kostenfreies Gespräch an:
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Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen? Wir sind stets für Sie da!

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 
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